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Mehrweg-KEGs & Verpackungsgesetz: Was Sie wissen müssen

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Das Verpackungsgesetz, auch VerpackG genannt, spielt eine zentrale Rolle in der Getränkeindustrie. Es regelt, wie Verpackungen genutzt und entsorgt werden. Und es hilft, die Umwelt zu schützen und fairen Wettbewerb zu fördern. 

SCHÄFER Container Systems KEG unterstützt Hersteller und Verkäufer durch hochwertige Mehrweg-KEGs, die gesetzeskonform und nachhaltig sind.

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Hintergrund und Ziele des VerpackG

Das VerpackG wurde eingeführt, um Abfall zu reduzieren, die Umwelt zu schützen und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Seit dem 1. Januar 2019 ersetzt es die frühere Verpackungsverordnung. 

Die Hauptziele sind Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling sowie Ressourcenschonung. Hersteller sind verpflichtet, die Verantwortung für ihre Verpackungen zu übernehmen.
 

Wichtige Begriffe und Definitionen

Das Verpackungsgesetz definiert einige Schlüsselbegriffe. Verpackungen sind alle Produkte, die Waren aufnehmen, schützen, handhaben, liefern und präsentieren. Hersteller und Vertreiber sind Unternehmen, die Verpackungen erstmals in den Verkehr gebracht haben.

Die Systembeteiligungspflicht verpflichtet diese Unternehmen, sich an einem Dualen System zu beteiligen. Sie müssen ihre systembeteiligungspflichtigen Versandverpackungen lizenzieren. 

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Pflichten und Aufgaben im Verpackungsgesetz

Hersteller und Vertreiber müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, bevor sie ihre Verpackungen in den Verkehr bringen. Sie sind verpflichtet, sich an einem Dualen System zu beteiligen. So soll die flächendeckende Rücknahme und Verwertung der Verpackungen sichergestellt werden. 

Alle Verpackungen müssen klar gekennzeichnet sein, um die Trennung und das Recycling zu erleichtern. Elektronische Marktplätze und Fulfillment Dienstleister dürfen nur registrierte systembeteiligungspflichtige Verpackungen zum Verkauf anbieten bzw. ihre Dienste nur gegenüber registrierten Unternehmen anbieten.
 

Pfandpflicht und Rezyklat-Anteil

Seit Anfang 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist gilt bis 2024 für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Ab Januar 2025 müssen PET-Einwegflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik enthalten. Ab 2030 erhöht sich dieser Anteil auf 30 Prozent. 

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass wertvolle Ressourcen im Kreislauf bleiben und die Umwelt weniger belastet wird. Bisherige Pfandpflichten umfassen Einweg-Getränkeflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und Mischgetränken. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Produkte wie Milch und Wein.

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Mehrweg- vs. Einwegverpackungen

Mehrwegverpackungen bieten viele Vorteile im Vergleich zu Einwegverpackungen. Sie sind nachhaltiger, da sie mehrfach verwendet werden können und somit weniger Abfall erzeugen. 

SCHÄFER Container Systems KEG bietet hochwertige Mehrweg-KEGs aus Edelstahl. Diese haben eine lange Lebensdauer und bewahren die Qualität der Getränke. 

Unsere Lösungen umfassen:

  • Edelstahl-KEGs: Ideal für langlebige und robuste Anwendungen
  • PU-ummantelte KEGs: Bieten zusätzlichen Schutz und Isolierung
  • Individuell gebrandete KEGs: Perfekt für eine einzigartige Markenpräsentation
     

Compliance und Best Practices für Getränkehersteller

Um die Anforderungen des Verpackungsgesetzes zu erfüllen, sollten Getränkehersteller folgende Schritte beachten: 

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  • Beteiligung an einem Dualen System
  • Einhaltung der Kennzeichnungspflichten
  • regelmäßige Dokumentation der Entsorgungsprozesse

SCHÄFER Container Systems KEG unterstützt Sie dabei. Durch unsere maßgeschneiderten Mehrweg-KEG-Lösungen und umfangreichen Serviceangebote tragen wir dazu bei, dass Sie diese Anforderungen erfüllen.

Unser Angebot umfasst:

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Verpackungsvermeidung und staatliche Maßnahmen

Neben der Förderung von Mehrwegverpackungen umfasst das Verpackungsgesetz auch Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen und zur Ressourcenschonung. Dazu gehören EU-weite Verbote von Einwegplastik und Exporteinschränkungen für schwer recycelbare Kunststoffabfälle. 

Die flächendeckende Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen erfolgt über duale Systeme, die strenge Recyclingquoten einhalten müssen. Seit 2013 unterstützt das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und der Länder diese Ziele.
 

Branchenübergreifende Auswirkungen des Verpackungsgesetzes

Das VerpackG betrifft nicht nur Hersteller flüssiger Lebensmittel, sondern auch Lieferdienste und Gastronomie. Seit 2023 sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. 

Für kleinere Betriebe gibt es Ausnahmen. Diese ermöglichen es ihnen, Speisen und Getränke in mitgebrachte Behälter ihrer Kunden zu füllen. Das soll die Verpackungsmüllmenge im Gastronomiebereich reduzieren und die Umwelt entlasten.

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Aufgaben und Zuständigkeiten der zentralen Stellen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) führt das Verpackungsregister LUCID und entscheidet über die Systembeteiligungspflicht. Das Umweltbundesamt (UBA) überwacht als Rechts- und Fachaufsicht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. 

Unternehmen erhalten umfassende Informationen und Unterstützung durch die ZSVR und das UBA, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Stellen sind auch zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
 

Fazit

Das Verpackungsgesetz stellt hohe Anforderungen an Hersteller und Vertreiber von Verpackungen. Es bietet aber auch viele Chancen für nachhaltige und innovative Verpackungslösungen. 

SCHÄFER Container Systems KEG unterstützt Sie mit hochwertigen Mehrweg-Edelstahl-KEGs und maßgeschneiderten Serviceleistungen. So können Sie den strengen Vorgaben des VerpackG gerecht werden und gleichzeitig Ihre Getränkequalität sichern.

Für weitere Informationen zu unseren Produkten und Serviceangeboten kontaktieren Sie uns gerne.

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FAQ

1. Was ist das Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Das Verpackungsgesetz ist ein Gesetz, das die Abfallvermeidung und das Recycling von Verpackungen regelt. Es verpflichtet Hersteller und Vertreiber, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen.

2. Wer muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren?

Alle Hersteller und Vertreiber, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID eintragen. Dies gilt auch für Importeure von Verpackungen.

3. Was passiert, wenn ich meiner Registrierungspflicht nicht nachkomme?

Unternehmen, die ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen, riskieren Geldbußen und rechtliche Konsequenzen. Zudem dürfen sie ihre Verpackungen nicht weiter in Verkehr bringen, bis sie sich registriert haben.